Untersuchungsmöglichkeiten beim Tiergesundheitsdienst Bayern (TGD)
Teilthema unseres Treffens vom 26.02.23
Bei toten Völkern, gerade jetzt nach dem Winter, verlässt sich ein wenig Erfahrener oft auf die Aussagen von älteren Imkerinnen oder Imker. Hier findet sich trotz hoher Erfahrungswerte, leider auch eine hohe Fehleranfälligkeit. Bienenkrankheiten sind vielfältig und der oft genannte Standardgrund wird „verhungert“, „Varroaschaden“ oder „schwaches Volk“ lauten.
Gefährlich für die eigenen Völker wird es dann, wenn zu diesen „Diagnosen“ noch ein Hinweis wie
„Die sind ja nur verhungert, die (augenscheinlich) sauberen Waben kannst du ja dann für Ableger wieder hernehmen“
hinzukommt.
Lösungsansatz: Geförderte / kostenlose Untersuchungsmöglichkeiten des TGD Bayern in Anspruch nehmen
Auf der Website
finden sich unter „Tiergattungen“ -> „Bienen“ alle relevanten Informationen.
Grundsätzlich sollte man sich nicht scheuen, bei Fragen oder auch vor dem Einsenden die unter „Ansprechpartner“ hinterlegte Telefonnummer zu wählen.
Über den Punkt „Informationen“ finden sich neben interssanten Fachbeiträgen auch die Informationen zu staatlich geförderten, z.T. kostenlosen Leistungen. Hier findet sich auch die Information, dass Diagnostik von Bienenkrankheiten mit „Relevanz für die Bienengesundheit“ für Imkerinnen und Imker mit Wohnsitz in Bayern grundsätzlich kostenlos ist! Dieses „Leistungsverzeichniss“ sollte grundsätzlich vor jedem Einsenden auf Aktuallität geprüft werden, um Mehrkosten zu vermeiden. Im Zweifel ist ein Anruf ratsam.
Auch Wachsuntersuchungen sind z.T. kostenlos bzw. auf bestimmte Umstände beschränkt. Bei begründeten Fällen mit Bezug zur o.g. „Relevanz für die Bienengesundheit“ ist nach Rücksprache mit dem TGD auch eine Untersuchung über die grundsätzliche „Freimenge“ hinaus möglich.
Bei der Honigsorten- oder Qualitätsbestimmung wird nur ein geringer Eigenanteil fällig, welcher deutlich geringer als bei den bekannten Bieneninstituten ausfällt (siehe Tabelle im zugehörigen Merkblatt).
Zu allen Untersuchungen sind die je zugehörigen Merkblätter zu beachten. In diesen werden u.a. die Umstände der Probeentnahme, der Verpackung und des Versands (nicht vor dem Wochenende verschicken!), beschrieben. Diese sind zwingend zu beachten!
Der Untersuchungsantrag findet sich unter „Tiergattungen“ -> „Bienen“ -> „Merkblätter“. Hier ist zu beachten, dass die Menüführung etwas verwirrend ist. Trotz der Auswahl aus dem Menü „Bienen“ heraus, landet man auf einer Downloadseite, die nochmals alle Tiergattungen aufzählt. Da ganz oben der Punkt „Alle Tierarten“ angeschrieben ist, kann man hier verwirrt werden. Diese allgemeinen Formulare sind NICHT herzunehmen, sondern es muss nach unten gescrollt werden, bis man den Punkt „Bienen“ erreicht.
Der Untersuchungsantrag „Biene_Untersuchungsantrag.pdf“ ist hier der Richtige!
Beim Ausfüllen sind noch ein paar Punkte besonders zu beachten:
Bei Privatversendungen liegt immer „Auftraggeber: Tierbesitzer“ vor. Neben der Betriebenummer sind insbesondere die Felder Datum & Unterschrift nicht zu vergessen. In der Tabelle sind die Spalten Bezeichnung und Volknummer mit der eigenen individuellen Kennzeichnung der Völker zu versehen. Diese Angaben dienen lediglich dazu, dass man selbst die Ergebnisse nach der Auswertung wieder zuordnen zu kann.
Abschließend noch ein Hinweis aus der Praxis: Legt mehrere, am besten mind. 1, Kopie des Untersuchungsantrags bei. Am besten legt einen in einem Umschlag in das Paket und klebt nochmal einen auf das innere Paket des zu untersuchenden Materials. Es kann im Labor mal vorkommen, dass beim Öffnen des Pakets der zugelegte Antrag verloren geht und die Probe allein euch nicht mehr zuzuordnen ist.
Disclaimer: Es handelt sich hier um eine Zusammenfassung, welche nach besten Wissen und Gewissen gerfertig worden ist. Für mögliche Mehrkosten, welche durch hier irrtümlich gelistete Leistungen entstanden sind, wird keine Haftung übernommen.
Die Vorstandschaft